Der Einlauf im Derby bleibt unverändert- Isfahan ist Derby-Sieger!
Am Montag den 3. April wurde der Fall erneut vor dem Renngericht mit Frank Heckenbücker, Mirko Roßkamp und Horst Greis verhandelt. Nach drei Stunden kam das Renngericht zu dem einstimmigen Ergebnis, den Richterspruch nicht zu ändern und damit den Antrag des Kläger zu verwerfen.
Das ist eine sehr gute Entscheidung. Das Urteil des Oberen Renngerichts wurde dabei vom Renngericht als Nicht-Urteil ohne Bindungswirkung bezeichnet. Ein sicherlich einmaliger Vorgang, nicht nur in der Rechtsprechung des Galopprennsports.
Dazu wurden sowohl von Seiten des Renngerichts als auch von Gottfried Reims als Vertreter des Direktoriums und natürlich von Seiten der Beklagtenvertreter eine Vielzahl von formalen Rechtsfehlern aus dem Urteil des ORG aufgezeigt. Dr. Matthias Birkholz, gemeinsam mit D. v. Boetticher Vertreter des Stalles Darius Racing hat ein knapp 40 Seiten umfassendes Gutachten vorgelegt und darin eine Vielzahl von Rechtsverstößen aufgeführt, die in dem Urteil des ORG enthalten seien. Dr. Birkholz wurde auch mit der Aussage zitiert, daß er in seiner zwanzigjährigen Tätigkeit als Anwalt ein derartig fehlerhaftes Urteil wie das des ORG noch nicht erlebt habe. Eine vernichtende Kritik! Ähnlich äußerte sich Gottfried Reims als Vertreter des Direktoriums, der von einer “unseligen, nicht rechtmäßigen und auch traurigen Entscheidung“ des Oberen Renngerichts, und einer „Reise nach und durch Absurdistan“ sprach.
Eindeutiger kann man sich nicht äußern und in der Summe der Einzelkritiken ist es eine schallende Ohrfeige für das Obere Renngericht und seinen Vorsitzenden, Dr. Günther Paul.
Im wesentlichen richtet sich die Kritik gegen folgende Punkte:
- Fristversäumnis des Antragstellers (Besitzer von Dschingis Secret). Ein fristgerechter Protest hätte vor Waageschluß eingelegt werden müssen.
- Mangelndes Gehör des Beklagtenvertreters vor dem ORG, wohingegen der Klägervertreter gehört wurde.
- Die sehr eigenwillige Interpretation der Ziffer 484 der Rennordnung. Dort ist klar formuliert, daß ein Protestgrund nur gegeben ist, wenn statt einer Reitklappe vom Reiter eine Peitsche mitgeführt wurde.
Weiterhin hat das ORG versucht, einen Protest- und Disqualifikationsgrund in Form des Peitschenmißbrauchs zu konstruieren, den es in der Rennordnung nicht gibt. In Ziffer 623 ff sind verschiedene Disqualifikationsgründe genannt. Der Peitschenmißbrauch zählt ausdrücklich nicht dazu.
Alle diese “Bemühungen” des ORG, den Ausgang des Derbys zu ändern, sind vom RG vollständig abgeschmettert worden. Das Renngericht befindet sich damit in bester Gesellschaft, denn Dr Faßbender, der Gottlieb Planck der Rennordnung hat in einem einige Tage zuvor geschriebenen Beitrag in der “Sport-Welt” in gleicher Weise argumentiert. Neben dem formalen Mangel des nicht rechtzeitig eingelegten Protest kritisierte Dr. Faßbender auch die materiell rechtlichen Ansprüche, die das ORG zugunsten des Antragstellers zu konstruieren versucht und erwähnt auch, daß es in keinem Rennsportland in Europa eine Regel gibt, nach der bei zu starkem Peitscheneinsatz eine Disqualifikation zu erfolgen hat.
Einzig Jan Antony Vogel, der Generalsekretär des Direktoriums klingt nicht zufrieden mit dem Urteil. Er sieht eine Brüskierung des ORG durch die Entscheidung des RG. Diese Auffassung kann ich nicht teilen. Vielmehr muß festgestellt werden, daß das ORG die Rennordnung in massiver Weise ignoriert und mißachtet hat. Nicht das ORG ist brüskiert worden, sondern das ORG hat die Rennordnung brüskiert und dafür die Quittung bekommen!
Es ist leider zu befürchten, daß das juristische Nachspiel zum Derby noch fortgesetzt wird. Rechtsanwalt Matusche hat erneut Beschwerde beim ORG angekündigt. Darüber hinaus wirft das Verfahren inzwischen viele Fragen für den Rennsport auf.
Das Direktorium muß sich auch sehr dringend Gedanken um die zukünftige Besetzung des ORG machen. Nicht nur in dieser Sache dürfte eine erneute Besetzung des ORG mit den Mitgliedern der letzten Entscheidung schlichtweg nicht möglich sein. Für die Mitglieder Dr. Paul und K. D. Ellerbracke steht immer noch die Frage der Parteilichkeit im Raum, denn bei einer Änderung des Richterspruchs hätten Beide indirekte Vorteile, wenn Dschingis Secret das Derby zugesprochen bekäme. Dr. Paul als Vorsitzender der Mehl-Mülhens-Stiftung, von dessen angestellten Trainer Dschingis Secret trainiert wird und K-D Ellerbracke als Mitbesitzer des Gestüts Auenquelle, dem Standort von Soldier Hollow, der dann einen zweiten Derbysieger in seinem Rekord stehen hätte.
Eine gute Lösung für alle Seiten wäre es wohl, wenn alle fünf Mitglieder des ORG Ihren Rücktritt erklären würden und damit einer möglichen Entlassung elegant zuvor kämen. Aber ob man auf so viel Einsicht hoffen kann?
Inzwischen steht der Galoppsport in Sachen Peitschengebrauch vor einem juristischen Scherbenhaufen. Statt klare Regeln zu formulieren, die auch im Sinne des Sports sind, und den Gebrauch und die Wirkung der Peitsche auf der Webseite auch für den Laien in verständlicher Form zu kommunizieren, wird einerseits vor den Forderungen der sogenannten Tierschützern immer mehr eingeknickt und andererseits werden die aktiven im Regen stehen gelassen.
Das Derby 2016 ist zu einem nie dagewesenen Trauerspiel geworden, das hoffentlich bis zum ersten Julisonntag 2017 beendet ist.