Einst, als ich Prinz war von Arkadien….. Prinz von Arkadien war Rapido nicht, aber er gehörte zu den großen Hoffnungen des Jahrgangs 2011, war Zweiter in der Union zu Sea the Moon und dann beendete eine Sehnenverletzung seine Karriere sehr schnell.
Wie schwer diese Verletzung war, ist hier nicht bekannt, aber Familie Mosca vom Gestüt Winterhauch als Besitzer hat entschieden, daß Rapido keine Rennen mehr bestreiten soll. Mit dieser Maßgabe wurde das Pferd verkauft – also ausschließlich zur weiteren Verwendung als Reit- oder Freizeitpferd. Platz vor Preis wird die Devise gewesen sein. Die Auflage muß sauber formuliert worden sein, denn bereits zweimal wurde ein Start in Deutschland durch ein Gericht verhindert. Aber es wurde wohl versäumt, einen Sperrvermerk im Pferdepaß einzutragen.
Jetzt ist Rapido am Mittwoch im belgischen Mons gelaufen und hat gewonnen. Wie kann das passieren? Ziffer 404.3 der RO bestimmt, daß für einen Auslandstart eine Racing Clearance Notification (RCN) ausgestellt werden muß, in der unter anderem zu erklären ist, daß das Pferd frei von Restriktionen ist. Für Rapido gab es aber ganz klare Restriktionen, nämlich das Verbot der Teilnahme an öffentlichen Rennen. Da dies zweimal durch eine Zivilgericht bestätigt wurde, kann man sich beim DVR nicht so einfach auf Unwissenheit berufen.
Für den aktuellen Start in Mons stellt sich die Frage, wer das Papier wider besseren Wissens ausgestellt hat? Die Besitzer der in dem Rennen nachfolgend plazierten Pferde sollten gegen den Sieger Protest einlegen, weil das Pferd nicht startberechtigt war und der Veranstalter in Mons sollte sich die Frage stellen, was eine RCN aus Köln für einen Wert hat, wenn ein mit Startverbot belegtes Pferd einfach so eine Freigabe bekommt.
Generell muß das DVR sich aber auch die Frage gefallen lassen, wieso Rapido überhaupt auf einer deutschen Trainingsliste steht. Warum ist ein Pferd bei einem lizenzierten Trainer im Training, wenn es gemäß einer von einem Obergericht bestätigten Vertragsvereinbarung nicht an Rennveranstaltungen teilnehmen darf? Und ebenso muß sich der Trainer die Frage gefallen lassen, wie man ein mit Startverbot belegtes Pferd überhaupt in Training nehmen kann. Natürlich ist in Deutschland jeder Trainer für jedes Pferd im Stall dankbar. Die Zeiten sind hart – aber das heißt nicht, daß man jeden Anstand vor einem erfolgreichen Besitzer, der sich finanziell im Rennsport sehr engagiert, einfach ignorieren kann.
Platt gesagt: Die Entscheidung eines Obergerichts interessiert beim DVR niemanden. Wäre ich Familie Mosca, würde ich “freundlich” in Köln nachfragen.







