Derbyurteil vielleicht nicht öffentlich?

Wie gewöhnlich gut informierten Kreise berichten, liegt das Urteil des oberen Renngerichts inzwischen dem Direktorium vor. Ebenso berichten diese gut informierten Kreise, daß der Vorsitzende des oberen Renngerichts am Montag angeblich entscheiden will, ob und wie das Urteil veröffentlicht wird und ob es allgemein zugänglich sein wird.

Es ist diese Geheimniskrämerei, dieser Standesdünkel, daß Informationen nur einem ausgewähltem Kreis zugänglich sein dürfen etc., der mehr als nur ein schlechtes Licht auf den Rennsport fallen läßt und der mit Recht, die Aufrichtigkeit der handelnden Personen zweifelhaft erscheinen lassen. Und die trifft für viele Belange des Rennsports zu.

Was das Urteuil betrifft, so ist es in der regulären Gerichtsbarkeit (als Abgrenzung zur Sportgerichtsbarkeit des DVR) üblich, daß Entscheidungen nach einer Anonymisierung allgemein zugänglich sind. Dabei werden die Entscheidungen der Obergerichte allgemein veröffentlicht, so daß ein Zugriff Interessierter im Internet direkt erfolgen kann.

Das Urteil hat im Rennsport ein Beben von bisher kaum gekannter Stärke verursacht und viel Schaden verursacht. Sollte um diese Entscheidung jetzt als Verschlußsache behandelt werden,  wäre ein offener Aufstand wohl kaum noch zu vermeiden – und damit sollte man nicht bis zum 14. Juli warten. Es bleibt auch zu hoffen, daß es in Köln keine März gefallenen geben wird.

Es bleibt zu hoffen, daß Herr Dr. Paul als Vorsitzender des oberen Renngerichts und ehemaliger Präsident des hessischen Staatsgerichtshofs sich der Gepflogenheiten der Rechtspflege in Deutschland erinnert und das Urteil uneingeschränkt und allgemein zugänglich veröffentlichen wird.

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6 Antworten auf Derbyurteil vielleicht nicht öffentlich?

  1. Gut informierte Kreise sagt:

    Namen, wir wollen Namen!
    Wer sind den diese gut informierten Kreise?
    Und warum soll das Urteil NICHT veröffentlich werden?
    Wer behauptet den das? Das wäre ein Unding.

    • Blücher sagt:

      @Anonymous
      Es tut mir leid, aber ich kann meine Quelle leider nicht nennen. Eine vertrauliche Quelle, die öffentlich wird, versiegt schneller als eine Wasserquelle in der Wüste. Und dieses Risiko werde ich nicht eingehen. Abgesehen davon, daß ich dann ein gegebenes Wort brechen würde.

  2. Eva Maria Limmer sagt:

    Das Urteil kann doch jedes halbwegs sozialisierte Kind fällen und aussprechen:

    Das Auspeitschen von Lebewesen ist verboten-

    Auch dann, wenn Bargeld lacht-der einzige und höchste Wertmaßstab des Glücksspielers,dessen “Glück” mit Glückseligkeit soviel zu tun hat, wie ein Freudenhaus mit Freude.

  3. h.schmelz sagt:

    das urteil ist sauber formuliert und begründet. mich stört nur die verweisung zurück. wenn schon die rechtsfolge disqualifizieren ist, dann gleich.

    • Blücher sagt:

      Wenn Sie den Kommentar von Dr. Faßbender gelesen haben, dann ist das Urteil eben nicht sauber formuliert. Es hat diverse Mängel, der Hauptmangel ist aber der nicht eingelegte Protest vor Waageschluß und damit ist das ganze Verfahren eine Farce – abgesehen von der möglichen Befangenheit einzelner Mitglieder des oberen Renngerichts!

  4. h.schmelz sagt:

    wie immer, wenn es um die wichtigen fragen geht, ist funkstille bei den aufgeregten analysten und sozialnetzwerkern.

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