Ein großer Erfolg für Frankfurt und den Erhalt der Rennbahn

Frankfurts Planungsreferent, der grüne Bürgermeister Cunitz hat das Landgericht immer wieder zur Eile für einen Verhandlungstermin über die Räumungsklage der Stadt gegen den Renn-Klub gedrängt und der Tenor von Cunitz Verlautbarungen oder der seines Pressesprechers ließen keinen Zweifel daran, daß man diese Räumungsklage als reine Formsache betrachtete.

Jetzt hat das Landgericht den ersten Verhandlungstermin über das Räumungsbegehren aufgehoben – und der Tenor ist ganz anders, als man es sich im Büro des Bürgermeisters hat vorstellen können.

Nachfolgend die Pressererklärung des Frankfurter Renn-Klubs im Original:

Landgericht Frankfurt am Main hebt ersten Verhandlungstermin auf.
In der Räumungsklage der Stadt Frankfurt am Main gegen den Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. ist der erste Verhandlungstermin überraschenderweise aufgehoben worden.
Das Landgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 20.04.2016 den Verhandlungstermin in der Räumungsklage Stadt Frankfurt gegen den Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. aufgehoben.

Zunächst hat Vorsitzende Richter der 12. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main Dr. Kirschbaum, der bisher von der Stadt Frankfurt am Main verweigerten Herausgabe der Grundbuchakte des umstrittenen Kaufvertrages über das Rennbahngrundstück aus dem Jahre 1937 ein Ende gesetzt. Dieses geschah indem er den Kaufvertrag, als Anlage, dem Beschluss beigefügte. Damit hat er den Verschleierungsversuchen der Stadträte Frank und Cunitz, um das unter Verschlussgehaltene Dokument, einen Riegel vorgeschoben.

Ferner hat das Gericht eine kartellrechtliche Überprüfung angeordnet, nachdem deutlich wurde das für das Vergabeverfahren keine Spezialzuständigkeiten anderer Kammern bestehen. Der Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. hatte gerügt, dass das Vergabeverfahren gegen die Richtlinien der europäischen Kommission verstößt. Die Stadt hatte es nämlich versäumt, zuvor ein EU konformes Ausschreibungsverfahren, sowie die obligatorische Notifizierung der EU Kommission durchzuführen, obwohl dies eindeutig laut Vergaberichtlinien unter anderem des hessischen Städtetages – dessen Vorsitzender die Stadt Frankfurt ist – zu erfolgen hat.

Die Folge eines solchen Verstoßes ist die Nichtigkeit des Erbbauvertrages. Dies will nun offenbar das Zivilgericht vorab klären, bevor es über das Räumungsbegehren an sich entscheidet.

Darüber hinaus läuft zusätzlich ein Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit des Erbbauvertrages wegen Verstoßes gegen EU-Richtlinien vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Nach den EU-Richtlinien ist es Kommunen nämlich untersagt, unterhalb des Marktwertes Grundstücke zu veräußern oder zu vermieten. Auch hier ist die Folge ebenfalls die Nichtigkeit des Vertrages. Dieses Verfahren wird voraussichtlich ebenfalls von der Zivilkammer am Landgericht Frankfurt übernommen.

Der Vorstand des Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. sieht sich damit in seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem Prestigeprojekt „DFB Akademie“ zulasten des ökologischen Kleinods Galopprennbahn Niederrad bestätigt und wird weiter für dessen Erhalt kämpfen.
Frankfurt/Main 21. April 2016

Dieser Beschluß des Gerichts ist – salopp gesagt – eine heftige Klatsche für die am Verfahren beteiligten Parteien, besonders für den Magistrat, der gegen fast alle geltenden nationalen und europäischen Vorschriften über den Verkauf von Immobilien der öffentlichen Hand verstoßen hat.

Das eigentliche Begehren der Stadt, nämlich eine Verhandlung über die Räumungsklage ist damit in weite Ferne gerückt. Bevor darüber verhandelt und dann irgendwann entschieden werden kann, sieht das Gericht es als erforderlich an, daß die in der Presseerklärung genannten Punkte zu klären sind.

Noch ist die Rennbahn nicht gerettet, noch ist der “Krieg” nicht gewonnen, aber die Entscheidung des Gerichts liegt für den Magistrat eher bei Waterloo, als daß man sie bei Kunersdorf ansiedeln könnte.

Der Erfolg ist vor allem ein Verdienst des Grafen zu Solms, der sich allen Appeasement-Bestrebungen des Vorstands im Umgang mit der Stadt widersetzt hat und die Auseinandersetzung angenommen hat. Dafür gehört ihm großer Respekt gezollt!

Und endlich ist der K(l)aufvertrag von 1937 öffentlich!

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4 Antworten auf Ein großer Erfolg für Frankfurt und den Erhalt der Rennbahn

  1. Hans Jürgen Kirsch sagt:

    Und was steht nun in dem Kaufvertrag. Kann man den mal veröffentlichen?

  2. Horst Reber sagt:

    Wie naiv darf eine Stadtverwaltung einer Metropolstadt wie Frankfurt sein? Gute Frage. Sie ist brandaktuell. Antwort: Eigentlich kein bisschen naiv. Wer für eine Stadt wie Frankfurt Politik macht oder die Stadt administrativ bedient, sollte informiert, unbestechlich, ehrlich und klug sein. Alles vielleicht ein bisschen viel auf einen Schlag. Aber all die Leute, die quasi täglich als Repräsentanten in der Zeitung oder besser dem Blätterwald stehen, müssten eigentlich vor den Augen der Bürger, ihrer Wählerschaft gut dastehen. Der Frankfurter Magistrat hat damit aber seine liebe Not. Oder besser gesagt seine Probleme. Baustellen mit solcherlei Ärger gibt es genügend. Eine davon ist die Frankfurter Rennbahn in Niederrad. Eine Fläche mit viel Grün, Stallungen für Pferde und ein Clubhaus mit Gastronomie sowie mittendrin für schnelle Feierabendgolfer oder auch bescheidene Vereinsgolfer ein 9-Loch-Golfplätzchen, und diverse Male – es waren schon 23, jetzt nur noch die Hälfte, jeweils an den Wochenenden Pferderennen für jedermann/jedefrau. Da freuten sich schon bis zu 17 000 Besucher, wenn die Jockeys auf ihren schnellen Pferden über die Bahn flogen und jeder Wetter vor Spannung recht nervös wurde, ob sein Rennpferd auch rechtzeitig ankommt. Und da kam der DFB mit den Kickern ins Spiel. Und nun scheint dieses Aus zu sein. Weil nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Und zwar mit Ausnahme des Rennklubs. Und da darf sich der Bürger dann wundern. Oder die Fäust in der Tasche ballen und sich grün und blau ärgern. Mal schauen, wer sich demnächst am meisten ärgert. Man darf vermuten, dass es die Stadt Frankfurt und der DFB sind.

  3. Eva Maria Limmer sagt:

    Eine Fläche mit viel Grün…für Gastronomie,erregte Zocker,Clubhaus ,Golfplätzchen-Parkplätze,Pferdezwinger,Mistplatten,Tribünen…
    Eine Fläche mit viel Grün,die ausgerechnet die eigentlichen Hauptdarsteller des “Sports” leider in keinster Weise für sich nutzen dürfen-gleichwohl es sich genau um diejenigen handelt, deren natürlicher und gesunderhaltender Lebensraum genau diese Grünflächen
    sein müßten.
    Da freuten sich die Besucher….Entzückend!
    “informiert, unbestechlich, ehrlich und klug sein. Alles vielleicht ein bisschen viel..”

  4. Peter Schwierz sagt:

    Es ist nur recht und billig, dass zu Solms und Weil-Daßbach mit aller Macht um den Erhalt der Rennbahn kämpfen. Sie haben nämlich mit ihrem Verhalten zu dieser derzeitigen Situation maßgeblich beigetragen. Zur Erinnerung: Als Steigbügelhalter für einen gewissen, skrupellosen Manfred Hellwig, haben sie aktiv zur Insolvenz des Vorgänger Rennvereins beigetragen!

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