Andre Best reitet für Godolphin

Es gibt einige Rennfarben, da können es sich viele Jockey als große Ehre anrechnen, wenn sie in die Farben reiten dürfen. Das Königsblau von Godolphin, dem “Staatsrennstall” von Dubai ist eine dieser besonderen Farben, wo mancher Jockey wer weiß was geben würde, wenn er sie einmal im Rennen tragen dürfte.

Beim Hannover-Renntag am 17. September kam Andre Best per Kistenritt zu dieser Ehre. Er ritt Discursus, eine dreijährige Dubawi-Tochter aus der französischen Dependance des Godolphin-Imperiums in einem Listenrennen, weil der vorgesehene Jockey den Ritt nicht ausführen konnte. Discursus gewann das Rennen mit dem Ersatzjockey.

Am Sonntag gibt es wieder einen Godolphin-Starter aus Frankreich in einem Listenrennen in Hannover. Und dieses Mal wurde Andre Best direkt als Jockey angegeben.  Gewiß, es ist das Arc-Wochenende in Frankreich, die großen Jockey sind nicht frei, aber es gibt ein paar mehr Jockeys in Frankreich und die reiten nicht alle im Chantilly beim Arc-Meeting.

Andre Best hat einen guten Job gemacht und jetzt bekommt er erneut das Vertrauen ausgesprochen. Eine feine Sache, finde ich!

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Der Fall Rapido

Einst, als ich Prinz war von Arkadien….. Prinz von Arkadien war Rapido nicht, aber er gehörte zu den großen Hoffnungen des Jahrgangs 2011, war Zweiter in der Union zu Sea the Moon und dann beendete eine Sehnenverletzung seine Karriere sehr schnell.

Wie schwer diese Verletzung war, ist hier nicht bekannt, aber Familie Mosca vom Gestüt Winterhauch als Besitzer hat entschieden, daß Rapido keine Rennen mehr bestreiten soll. Mit dieser Maßgabe wurde das Pferd verkauft – also ausschließlich zur weiteren Verwendung als Reit- oder Freizeitpferd. Platz vor Preis wird die Devise gewesen sein. Die Auflage muß sauber formuliert worden sein, denn bereits zweimal wurde ein Start in Deutschland durch ein Gericht verhindert. Aber es wurde wohl versäumt, einen Sperrvermerk im Pferdepaß einzutragen.

Jetzt ist Rapido am Mittwoch im belgischen Mons gelaufen und hat gewonnen. Wie kann das passieren? Ziffer 404.3 der RO bestimmt, daß für einen Auslandstart eine Racing Clearance Notification (RCN) ausgestellt werden muß, in der unter anderem zu erklären ist, daß das Pferd frei von Restriktionen ist. Für Rapido gab es aber ganz klare Restriktionen, nämlich das Verbot der Teilnahme an öffentlichen Rennen. Da dies zweimal durch eine Zivilgericht bestätigt wurde, kann man sich beim DVR nicht so einfach auf Unwissenheit berufen.

Für den aktuellen Start in Mons stellt sich die Frage, wer das Papier wider besseren Wissens ausgestellt hat? Die Besitzer der in dem Rennen nachfolgend plazierten Pferde sollten gegen den Sieger Protest einlegen, weil das Pferd nicht startberechtigt war und der Veranstalter in Mons sollte sich die Frage stellen, was eine RCN aus Köln für einen Wert hat, wenn ein mit Startverbot belegtes Pferd einfach so eine Freigabe bekommt.

Generell muß das DVR sich aber auch die Frage gefallen lassen, wieso Rapido überhaupt auf einer deutschen Trainingsliste steht. Warum ist ein Pferd bei einem lizenzierten Trainer im Training, wenn es gemäß einer von einem Obergericht bestätigten Vertragsvereinbarung nicht an Rennveranstaltungen teilnehmen darf? Und ebenso muß sich der Trainer die Frage gefallen lassen, wie man ein mit Startverbot belegtes Pferd überhaupt in Training nehmen kann. Natürlich ist in Deutschland jeder Trainer für jedes Pferd im Stall dankbar. Die Zeiten sind hart – aber das heißt nicht, daß man jeden Anstand vor einem erfolgreichen Besitzer, der sich finanziell im Rennsport sehr engagiert, einfach ignorieren kann.

Platt gesagt: Die Entscheidung eines Obergerichts interessiert beim DVR niemanden. Wäre ich Familie Mosca, würde ich “freundlich” in Köln nachfragen.

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Helden von 1976

Ein schöner Bericht über NRW, ab 8:40 über den Galopp-Rennsport mit Harro Remmert  im Mittelpunkt.

O-Ton aus dem Bericht: Der durch die Vollblutzucht getragene Galopprennsport ist auf dem besten Weg, neben dem Fußball die populärste Sportart der Welt zu werden. Die Aussage ist sicher auch heute noch richtig – aber leider geht diese Entwicklung an Deutschland vollkommen vorbei, aus welchem Grund auch immer.

Die Helden von 1976

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Der BGH läßt die Räumung der Rennbahn zu

Es war ein langer und zäher Kampf, teilweise auch mit dem Mut der Verzweiflung geführt und nach dem Urteil des OLG in der Sache der einstweiligen Verfügung konnte man auf ein gutes Ende hoffen, aber das Urteil im Hauptverfahren war dann der harte Dämpfer.

Wie die Hessenschau berichtet, hat der BGH dem Antrag der Stadt auf Räumung des Grundstücks jetzt zugestimmt und den Antrag des Rennvereins abgelehnt. Begründet wird dies laut Hessenschau damit, daß die Revision keine Aussicht auf Erfolg habe.

Über 150 Jahre Rennsportgeschichte in Frankfurt gehen damit zu Ende.

Hessenschau

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Aufgaben des Direktoriums gem. Rennordnung

Auf allgemeinen Wunsch einer einzelnen Dame der Abschnitt A (Direktorium ) der Rennordnung in der Fassung von 2015.

1. Das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. ist eine anerkannte
Züchtervereinigung auf dem Gebiet der Vollblutzucht im Sinne des § 2 Nr. 2 und §§
3 und 4 des Tierzuchtgesetzes vom 21.12.2006 und nach der Verordnung über
Zuchtorganisationen vom 29.04.2009.

2. Das Direktorium hat die deutsche Vollblutzucht zu fördern, im In- und Ausland zu vertreten und die Rennen, welche die von ihm anerkannten Rennvereine als
Leistungsprüfungen der Vollblutzucht veranstalten, zu beaufsichtigen. Ihm obliegt
die Aufsicht über den Totalisatorbetrieb im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

3. Dazu erläßt die Mitgliederversammlung des Direktoriums die Rennordnung, in der für die Gebiete Zucht, Rennen und Wettbetrieb die Vorschriften und
Ausführungsbestimmungen niedergelegt, Pflichten und Rechte des Direktoriums
aufgezeigt, die Aufgaben für Rennleitung und Rechtsorgane bestimmt und Ordnungsmaßnahmen und Verfahrensordnung geregelt sind.

4. Die Rennordnung einschließlich der Richtlinien, Ausführungs- und Besonderen Bestimmungen und die in ihrem Rahmen ergangenen Entscheidungen sind
für jeden, der sich an der Vollblutzucht und am Rennbetrieb beteiligt, verbindlich.

5. Das Direktorium gibt den Wochenrennkalender und den Jahresrennkalender heraus. Die in der Rennordnung vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Wochenrennkalender.

6. Das Direktorium stellt die Legitimationskarten aus, die zum freien Eintritt
zu den dem Direktorium unterstellten Rennbahnen berechtigen, und erläßt hierzu
eine Ausgabeordnung.

7. Das Direktorium erteilt die Lizenzen für Trainer, Besitzertrainer, Berufsrennreiter und Amateurrennreiter sowie die Reiterlaubnis für Auszubildende.

8. Die Mitgliederversammlung des Direktoriums bestellt die Funktionäre
(Starter, Zielrichter, Ausgleicher) für die Rennbahnen, auf denen Rennen der Klasse
A veranstaltet werden. Es kann die Funktionäre auch für eine Bahn bestimmen, auf
der nur Rennen der Klasse B veranstaltet werden.

9. Die Mitgliederversammlung des Direktoriums bestellt auf die Dauer von
drei Kalenderjahren die Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen sowie des
Ordnungsausschusses, des Renngerichts, des Oberen Renngerichts und des
Schiedsgerichts außer den Vorsitzenden und bestimmt die Reihenfolge ihres Einsatzes.

10. Eine Entscheidung der im Rahmen der Rennordnung gebildeten Organe,
Gerichte und Ausschüsse wird mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden maßgebend. Eine Entscheidung ist, soweit
nicht in der Rennordnung ein Rechtsmittel dagegen vorgesehen ist, endgültig.

11. Die Mitgliederversammlung des Direktoriums setzt die in der Rennordnung vorgesehenen Gebühren und Gelder fest und stellt sie in einer Kostenordnung
zusammen.

12. Das Direktorium ist die Verrechnungsstelle für den gesamten Rennbetrieb.
Hier werden für alle am Renn- und Zuchtbetrieb beteiligten Personen Konten unterhalten. Die Konten werden als Kontokorrentkonten geführt. Jeweils zum Ende eines
Kalenderquartals erfolgt ein Rechnungsabschluß. Die zu diesem Zeitpunkt entstandenen beiderseitigen Ansprüche werden dabei verrechnet. Einwendungen wegen
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses müssen innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich erhoben werden. Erfolgt keine Einwendung, gilt dies als Genehmigung. Sämtliche Zahlungen im Renn- und Zuchtbetrieb
sind über diese Konten abzuwickeln. Das Direktorium kann eine eigene Forderung
und eine Forderung eines Rennvereins aus dem Zucht-, Renn- und Trainingsbetrieb
sowie eine Forderung, die sich aus einem Schiedsspruch oder Schiedsvergleich des
Schiedsgerichts ergibt, ohne besondere Anweisung durch Umbuchung verrechnen.
Abtretungen von Rennpreisen, Züchterprämien, Trainerprozenten und Reitgeldern
kçnnen nur nach Verrechnung eventueller Debetsalden bzw. Rennbetriebskosten
vorgenommen werden. Um eine ordnungsgemäße Kontoführung zu gewährleisten,
ist jeder Kontoinhaber verpflichtet, Änderungen des Namens und seiner Anschrift
unverzüglich gegenüber dem Direktorium anzuzeigen. Der Gerichtsstand ist Kçln.
Das Direktorium übt bei der Abrechnung die Funktion einer eigennützigen Treuhand
im Verhältnis zu jedem einzelnen seiner Mitglieder aus, und zwar im Rahmen des
untereinander abzuwickelnden Geschäftsverkehrs auch gegenüber den jeweils anderen Mitgliedern, für die es ebenfalls als Treuhänder tätig wird. Dabei sind die Interessen der Mitglieder so auszuüben, dass diesen kein Nachteil entsteht und somit
auch der Fortbestand des Direktoriums gesichert ist. Die wirtschaftliche Verantwortung für den gesamten Rennbetrieb verbleibt beim jeweiligen Mitglied.

13. Die Mitglieder und Beauftragten des Direktoriums haben Zutritt zu allen
Rennbahnen.

14. Die Haftung des Direktoriums, seiner Organe sowie seiner Funktionäre ist
beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Schwarze Schafe im Sport

Im Handelsblatt liest man eher weniger über Galopprennen und Vollblutzucht. Aber hin und wieder wird im Rahmen der allgemeinen Berichterstattung auch nebenbei über die die Vollblutzucht berichtet.

So geschehen in der vergangenen Woche, als über den Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber berichtet wurde. Geschäftlich scheint derzeit bei ihm einiges schief zu laufen, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrug und Untreue und auch sonst gibt es Probleme.

In der Vollblutzucht laufen seine Aktivitäten unter dem Decknamen u. A. Gestüt/Stall Lenzenthal. Folgt man die Spuren in der DVR-Datenbank, kommt man aus dem Staunen nicht raus. Enorm viele Stuten, die güst geblieben sind, verfohlt haben und Produkte ohne Nachricht. Von einem geordneten Zuchtbetrieb kann auch bei großem Wohlwollen nicht gesprochen werden.

Aber damit nicht genug. Die Anwohner bemängelten beim Kreisveterinär desöfteren den Futter- und Pflegezustand der Pferde. Man muß da sicher erst mal vorsichtig sein, auch gut gefütterte Vollblüter gelten oft als zu dünn oder unterernährt, weil der Maßstab ein schwere Warmblut ist. Wenn man das den Leuten erklärt, sind sie ziemlich schnell einsichtig und erkennen den Unterschied. Im Gestüt Lenzenthal wurde dann vom Kreisveterinär die mangelnde Sachkunde der Mitarbeiter bemängelt und festgestellt, daß der Eigentümer über eine Solche eben auch nicht verfügt.

Im Dezember hat der Amtstierarzt ein Haltungsverbot ausgesprochen und die Pferde abtransportieren lassen. Angeblich hätten die Tiere unter erheblicher Vernachlässigung gelitten.

Soweit so gut – ein Vollblutzüchter mit güsten Stuten und Nachkommen ohne Nachricht und dann kommt der Amtstierarzt und beendet die Geschichte. Und was hat das Direktorium, die Aufsichtsbehörde des Galopp-Rennsports unternommen?  Kommt das DVR in dem Handelsblatt-Bericht nicht vor, weil man ganz still und leise agiert hat und es deswegen nicht bemerkt wurde oder weil das Handelsblatt nicht weiß, daß es ein DVR gibt, das als Aufsichtsbehörde für Vollblutzucht und Rennen auch für die Überwachung von Zuchtbetrieben zuständig ist oder weil es einfach nichts gemacht hat?  Es kann nicht, wie der Amtstierarzt Pferde beschlagnahmen, aber es kann dies vom Amtstierarzt fordern und ihn bei der Durchführung solcher Maßnahmen unterstützen.

Aber das DVR hat wohl nichts gemacht. Alles andere wäre ja auch fast schon ein Wunder gewesen!

Handelsblatt

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Doku-Soap über das Gestüt Graditz auf MDR

Eine vierteilige Doku-Soap über das Leben auf dem Gestüt Graditz startet am Samstag im MDR um 18 Uhr.  Es wird sicher nicht primär um den Rennsport und die Vollblutzucht gehen und es ist eben eine Doku-Soap – aber mal reingucken wird sicher kein Fehler sein.


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Ein neuer Dopingfall?

Dank guter Kontrollen und eines stringenten Regelwerks hat es in Deutschland seit langem keinen Doping-Fall gegeben. Das könnte sich aktuell aber leider ändern.

Wie gut informierte Kreise berichten, waren am Montag Vertreter von France Galop in Köln und haben zusammen mit Vertretern des Direktoriums einen Trainingsbetrieb in Köln besucht und dort unter anderem Proben von Futtermitteln genommen und Mitarbeiter des Stalls befragt.

Wie es heißt, geht es um einen Dopingfall in einem französischen Basisrennen vor einigen Tagen. Angeblich handelt es sich um Cobalt-Doping. Cobalt fördert die Bildung von roten Blutkörperchen, die für den Sauerstofftransport verantwortlich sind und ähnlich wirkt, wie Erythropoietin (bekannt als Epo) bei den Radsportlern. Allerdings hat Cobalt auch sehr schädliche Nebenwirkungen. Bei zu großer Dosis oder bei zu langer Anwendung besteht ein erhöhtes Risiko von Herzattacken und es soll die Bildung von Tumoren beschleunigen.

Cobalt ist vor einiger Zeit in Australien bei verschiedenen Rennpferden festgestellt worden. Unter anderem bei Pferden von Peter Moody, der vor allem als Trainer von Black Caviar bekannt ist.

Solange keine gesicherten Informationen vorliegen, werde ich auch auf Nachfrage keine Angaben zu dem betroffenen Rennstall machen. Namen in Kommentaren werden gelöscht!!

Update Donnerstag.
Inzwischen hat GOL gemeldet, daß es sich um ein Pferd aus dem Stall von Peter Schiergen handelt. Es wurde ein erhöhter Cobalt-Wert festgestellt, der aber nach Aussage des Trainers zwar über dem Grenzwert liegt, aber nicht leistungssteigernd sei.

Es stellt sich die Frage, warum bei einem derart geringem Wert dann France Galop Mitarbeiter nach Köln entsendet, um den Stall zu inspizieren.

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Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen Manfred Hellwig

Als ich im August 2014 vor ziemlich genau drei Jahren, Manfred Hellwig als Verräter von Frankfurt bezeichnet habe, habe ich mir viel Kritik anhören müssen. Sowohl sachliche als auch teilweise sehr unsachliche Emails habe ich bekommen. Ich hätte mich total im Ton vergriffen und der Begriff des Verräters des Rennsports sei absolut überzogen und durch nichts zu begründen etc. Es ging damals “nur” um eine Auflösungsvereinbarung, die Manfred Hellwig mit der Stadt unterschrieben hatte.

Was damals war, ist im Vergleich zu den aktuellen Vorwürfen geradezu Peanuts. Und heute bleibt mir die traurige Feststellung, daß ich mit meinen Vorwürfen Recht behalten habe – und der Sumpf um die Person von Hellwig noch viel schlimmer und tiefer ist, als damals zu vermuten war.

In der Samstagsausgabe berichtet die Frankfurter Rundschau über umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Manfred Hellwig. Es geht um den Verdacht der Untreue und des Betruges, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nadja Niesen erklärte.

Es wurden Zahlungsansprüche des Rennvereins gegen die Hippodrom GmbH als Besitzgesellschaft nicht geltend gemacht, obwohl der dazu als Präsident des Vereins verpflichtet gewesen sei. Außerdem sollen Spenden an den Verein auf Konten der Hippodrom GmbH weiter geleitet worden. Hellwig war damals sowohl Geschäftsführer-Gesellschafter der Hippodrom GmbH als auch Präsident dies Rennklubs. Der Schaden für den Rennklub soll mindestens 1,1 Mio Euro betragen. Die Ermittlungen sind weit fortgeschritten und stehen nahezu vor dem Abschluß.

Ich vermute jedoch, daß es am Ende nicht bei einem Betrag von mehr als 1,1 Mio Euro bleiben wird. Die Verträge zwischen Stadt und Hippodrom enthalten bestimmte Auflagen bezüglich der Gewinne der Hippodrom GmbH. Diese dürfen nicht höher sein, als der Gewinn, den ein ordentlicher Kaufmann kalkuliert. Darüber hinaus gehende Gewinne sind an den Rennverein zur Durchführung der Rennen abzuführen. Dabei handelt ses sich aber wahrscheinlich um Fordserungen, die nicht strafrechtlich relevant sind und deswegen auf dem Zivilweg geltend gemacht werden müssen.

Mit anderen Worten, Hellwig hat locker in die Vereinkasse gegriffen und das Geld auf “seine” Hippodrom GmbH umgebucht. Besonders starker Tobak ist die Tatsache, daß er sich in dieser Art auch an Spenden zugunsten des Vereins bedient hat.

Was soll man davon halten? Eigentlich bleibt einem nur noch die Spucke weg, bei so viel Dreistigkeit und Unverschämtheit.

Es bleibt wahrscheinlich trotzdem die Tatsache bestehen, daß nach der Insolvenz des alten Frankfurter Rennclubs ohne das Engagement Hellwigs in Frankfurt erst mal keine Rennen mehr gelaufen worden wären. Aber das Konstrikt mit der Hippodrom GmbH war wahrscheinlich von Anfang an dazu gedacht, möglichst viele Gelder des Rennsports in die Geschäfts- und PRivatkasse von Manfred Hellwig umzuleiten. Ein von langer Hand und sehr grundsätzlicher Angriff des Gestüts- und Rennstallbesitzers gegen den Rennsport in Frankfurt.

Es muß jetzt auch die Frage gestellt werden, ob die seinerzeit eingestellten Ermittlungen gegen Markus Frank und Olaf Cunitz nicht wieder aufgenommen werden müssen. Nicht wegen Untreue gegenüber der Stadt, sondern wegen Anstiftung oder Beihilfe zur Untreue in Sachen Rennverein und Hippodrom GmbH.

Am Ende hat der Hellwig dann noch mit Bürgermeister Cunitz und Sportdezernent Frank vom Frankfurter Magistrat beim Äppelwoi zusammen gesessen und den Plan ausgetüfftelt, wie man den Rennklub und damit den Galopprennsport am Besten über den Tisch zieht und jeder von den Dreien hat eine gute Schnitte abbekommen. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, das zu beweisen.

Es stellt sich weiterhin die Frage, wie der Rennsport und das Direktorium mit einem Besitzer verfahren, der maßgeblich zum drohenden Verlust der Rennbahn in Frankfurt beigetragen hat und dazu auch betrügerisch gehandelt hat.

Kann man einfach weitermachen nach dem Motto business at usual oder ist es an der Zeit, hier auch eine klare Entscheidung zu treffen. Die Rennordnung gibt dazu nichts her, denn Ziffer 590, Z1 der RO sanktioniert nur die Schädigung des Ansehens des Rennsports nicht aber die Schädigung des Rennsports durch betrügerische Finanztransaktionen.

Aber das DVR könnte an die Vereine eine Empfehlung aussprechen, Manfred Hellwig als Persona non grata zu erklären und Manfred Hellwig Hausverbot zu erteilen. Ob das aber bei der ohnehin angespannten Situation des Rennsports in Deutschland geschehen wird, ist mehr als fraglich. Und ob die Trainer die Pferde vor die Tür stellen, ist bei der finanziellen Situation vieler Trainer ebenfalls fraglich. Den Mumm, den Andreas Wöhler auch wegen seines erstklassigen Standings hatte, als sich ein Besitzer in höchst unflätiger und diskriminierender Art über den Wöhler-Stalljockey geäußert hat, haben leider nur wenige Trainer.

Ansonsten soll jeder selbst entscheiden, wie er Manfred Hellwig in Zukunft auf der Rennbahn begegnet!

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Antrag des Frankfurter Rennklubs wurde vom OLG abgewiesen

Keine guten Nachrichten aus Frankfurt. Das Gericht hat die Klage des Frankfurter Rennklubs abgewiesen und die Revision beim BGH zugelassen.

Jetzt bleibt zu hoffen, daß Vollstreckungsschutz gewährt wird, denn wenn ein Umbau des Geländes erfolgt, hilft auch ein gewonnener Prozeß nicht weiter.

Später mehr!

Update – laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau wird ein Vollstreckungsschutz nicht gewährt. Das ist keine gute Situation.

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