Der Rechtsstreit um das Derby 2016 geht weiter

Am kommenden Sonntag wird das Deutsche Derby 2018 in Hamburg entschieden, aber der Rechtsstreit um das Derby 2016 ist immer noch nicht beendet.

GOL berichtet am vergangenen Donnerstag über das Urteil des LG Köln. Der Richter Hans-Joachim Becks hat das Urteil des Renngerichts aufgehoben. Es wurde nicht in der Sache entschieden, sondern die formalen Kriterien des Urteils des Renngerichts vom April 2017 wurden gerügt.

Das Renngericht hatte seinerzeit das Urteil des Oberen Renngerichts als Nicht-Urteil bezeichnet und keine neue Entscheidung getroffen. Diese Nicht-Entscheidung wird jetzt vom Landgericht Köln als fehlerhaft gerügt. Nach Ansicht des LG Köln hätte nämlich auf jeden Fall ein neues Urteil von der Sportgerichtsbarkeit gesprochen werden müssen. Zur Sachfrage, also zur inhaltlichen Prüfung des Verfahrens äußerte sich das Gericht nicht, weil das Sache der Sportgerichtsbarkeit sei. Dieser Teil des Kläger-Antrags wurde deswegen abgelehnt. Damit gab es dann eine Kostenentscheidung von 2/3 zu Lasten des Klägers und zu 1/3 zu Lasten des DVR als Beklagten.

So ein Verfahrensfehler ist ärgerlich aber kein Beinbruch und in der öffentlichen Gerichtsbarkeit viel häufiger anzutreffen, als man gemeinhin glaubt. Ganz aktuell hat der BGH das Urteil des LG Bonn im Verfahren um die Siegauen-Vergewaltigung kassiert, weil aus Sicht des BGH nicht alle Einflußfaktoren für das Strafmaß berücksichtigt wurden.

Also alles kein Beinbruch und kein Grund auf die Richter des Renngerichts zu schimpfen, weil sie kein Urteil gesprochen haben. Ärgerlich ist die Sache trotzdem, weil das Verfahren jetzt immer noch offen ist und sich die sogenannten Tierschützer und die Presse weiter daran abarbeiten kann, wie böse die Galopp-Leute sind, die die Pferde im Rennen ganz böse mit der Peitsche schlagen. Jeder regelmäßige Rennbahnbesucher weiß, daß das falsch ist, aber das interessiert die Presse nicht.

Natürlich hat Horst Pudwill die Möglichkeit, die Entscheidung des Landgerichts vom OLG prüfen zu lassen und ggfs auch den BGH in dieser Angelegenheit anzurufen. Ob die Sache jetzt vor dem Zivilgericht ausdiskutiert ist und wieder ein Verfahren im Rahmen der Verbandsgerichtsbarkeit wird, weiß man erst vier Wochen, nachdem das Urteil dem Klägervertreter zugestellt ist. Natürlich hat das DVR ebenso die Möglichkeit das OLG in dieser Angelegenheit anzurufen, aber nach Lage der Dinge halte ich das für sehr unwahrscheinlich.

Eine letzte Variante wäre auch, daß bei Horst Pudwill als Besitzer von Dschingis Secret die Einsicht siegt und die juristisch nicht korrekte Entscheidung akzeptiert. Denn eines ist auch klar, sollte er das Derby zugesprochen bekommen, verliert er auf jeden Fall den Gerling-Preis 2017 und eventuell noch andere Rennen, in denen er mit dann einem falschen Gewicht gelaufen ist. Natürlich wiegt das Derby mehr als der Gerling-Preis – aber irgendwann muß auch mal gut sein. Und eigentlich war das getragene Gewicht im Gerling-Preis die stillschweigende Anerkenntnis des Richterspruchs im Derby! Aber ich glaube, man wartet besser auf Godot als auf die Einsicht von Herrn Pudwill

Im Moment bleibt also nur die Hoffnung, daß das Derby 2016 endgültig und rechtsverbindlich entschieden ist, bevor das Derby 2019 entschieden wird.

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23 Antworten auf Der Rechtsstreit um das Derby 2016 geht weiter

  1. h.schmelz sagt:

    ich glaube, herr rumstich, daß sie mal wieder nicht verstehen, worum es hier im kern geht, nämlich um eine frage der glaubwürdigkeit der verbandsgerichtsbarkeit. und um die fragen der rennordnung. ihre sogenannten tierschutz hinweise stehen in diesem verfahrenen verfahren nicht zur debatte. auch nicht, was ihre ansichten zur von ihnen sogenanten presse betrifft.

    ihr petitum ist, herr pudwill möge ein einsehen haben, aber warum er das haben möge, das begründen sie nicht. sie schreiben nichts zur frage, wie sich eine untere instanz des sports über eine obere hinweggesetzt hat. das kommt bei ihnen schlichtweg nicht vor. sie schreiben nichts zu dem offenkundig nachträglichem versuch des sports, die zahnpasta ex-post wieder in die tube zu drücken mittels ro änderung,. sie schreiben nichts zu dem offenem konflikt des herrn wahler als oberstem rennrichter des verbands und gleichzeitigem vorsteher des veranstalters hrc. sie schreiben nichts zu dem lachhaften wahlverfahren der neuen rennrichter per akklamation und ohne anhörung der kanditaten. oder zu herrn vogel drohung, den generalnorm zu ziehen.

    sie ersetzen insofern eine ordentliche verbandsgerichtsbarkeit durch eine gefühlte vox populi pegida lösung. immerhin hat sich herr peter brauer per leserbrief in gleicher weise als dackel des herrn vogel betätigt. das mag in ihren augen ein indossament für ihr engagement sein. meinen augen nicht.

    • Blücher sagt:

      Lieber Herr Schmelz, Ihren Standpunkt zur Frage der Glaubwürdigkeit der Verbandsgerichtsbarkeit kann ich leider nicht teilen. Ebenso Ihre Auffassung zur Bedeutung des Tierschutzes in dem Verfahren, denn genau der Punkt wurde in der Presse nach dem Derby reichlich ausgeschlachtet und teilweise von den Aktiven in den sozialen Medien noch befeuert.

      Das in der Tat sehr verfahrene Verfahren ist natürlich insgesamt keine Glanzleistung der Verbandsgerichtsbarkeit und des DVR in toto. Der Kläger wollte den Prozeß erst über die Frage einer verbotenen Absprache gewinnen und hat dadurch eigentlich ein Verfahren erst möglich gemacht, denn für einen „normalen Protest“ hat der die erste zwingende Frist versäumt, nämlich vor dem Waageschluß einen Protest einzulegen.

      Die Frage, ob sich eine Instanz über eine obere Instanz hinweg gesetzt hat, erlebt die normale Rechtssprechung täglich. Zur Frage der Bindungswirkung von BGH-Urteilen gibt es Viele und wenn die Sache so eindeutig wäre, bedürfte es dafür keine neue Rechtsprechung.

      Die Entscheidung des Oberen Renngerichts betrachte ich als problematisch. Mindestens zwei Mitglieder hatten auch indirekte persönliche Interessen an dem Verfahren. Dazu hat das OR einen nicht nachvollziehbaren Bogen geschlagen, wenn sie den übertriebenen Peitschengebrauch nicht mehr unter „Peitschenmißbrauch“ sondern als unerlaubtes Mittel definiert und damit eine Disqualifikation rechtfertigt. Sie sprechen die Glaubwürdigkeit der Verbandsgerichtsbarkeit an und lassen die internationalen und allgemein anerkannten Regeln für die Disqualifikation im Galoppsport außen vor. Ohne jetzt eine ausführliche und alle Punkte umfassende Krtik zu formulieren sind diese beiden angesprochenen Punkte das Hauptproblem dieses OR-Urteils.

      Warum ich der Meinung bin, daß Herr Pudwill „klein beigeben“ sollte
      - Die Frist zur Einlegung eines Protests wurde nicht eingehalten.
      - Der Versuch, eine Disqualifikation über eine unerlaubte Absprache zu erreichen, ist gescheitert.
      - In der Rennordnung ist der Peitschenmißbrauch ausdrücklich NICHT unter den Punkten genannt, die zu einer Disqualifikation führen können.

      Was die Berufung der Richter und Beisitzer für die Renngerichte betrifft, so haben Sie damit einen Punkt angesprochen, der mir schon wieder entfallen war. Wie das Procedere zur Berufung generell geregelt ist, weiß ich nicht. Ich habe auch mal auf der Liste der Beisitzer gestanden, ohne dies zu wissen. Erfahren hatte ich es durch den Anruf eines Besitzertrainers, ob ich breit wäre, in einer anstehenden Sache mitzuwirken. Die Parteien haben sich dann allerdings „außergerichtlich“ geeinigt.

      Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, wenn Sie das Wahlverfahren rügen – vor allem in dem speziellen Fall wäre mehr Fingerspitzengefühl unbedingt erforderlich gewesen. Aber das Fingerspitzengefühl ist in Köln eh nicht besonders ausgeprägt. Der Verband stand allerdings auch massiv unter Zeitdruck, denn der logische Rücktritt des früheren Vorsitzenden des Hessischen Staatsgerichtshofs von seinen Ämtern in der Verbandsgerichtsbarkeit hat nunmal eine Lücke hinterlassen, die nicht einfach zu schließen war und dazu gab es auch einen gewissen Zeitdruck. Allerdings stelle ich auch die Frage, warum Sie sich nicht beworben haben. Nach meinem Wissen besitzen Sie die Fähigkeit zum Richteramt und wären damit auch befähigt, einem Renngericht vorzusitzen. Sie haben dazu ein profundes Wissen über den Rennsport nicht nur in Deutschland. Sie sind dazu leidenschaftlicher Querdenker und ich könnte Sie mir in so einer Position gut vorstellen. Und ich meine dies absolut ernst!!!

      Der große Schaden für die Verbandsgerichtsbarkeit ist entstanden, als in einer Zulassungsfrage zur Teilnahme in Hoppegarten vom damaligen Generalsekretär eine merkwürdige Entscheidung getroffen wurde. Ich drücke mich bewußt nebulös aus, weil ich mich gerade nicht mehr genau erinnere. Also Folge dieser Entscheidung ist der Macher der Verbandsgerichtsbarkeit, Dr. Faßbender von allen Ämtern zurück getreten und hat eine schmerzliche Lücke hinterlassen,l die nie geschlossen wurde. Seitdem wird an der RO leider nach Wetterlage rumgebastelt, aber auf welche Änderung in der RO zielen sie in den vorliegenden Fall ab?

      Die Frage des Tierschutzes oder besser des sogenannten Tierschutzes spielt in dem Fall leider sehr wohl eine Rolle – vor allem in der öffentlichen Wahrnehmung, weil auch wegen fehlender Aufklärung durch das DVR n der Öffentlichkeit ein falsches Bild herrscht und von interessierter Seite der Peitschengebrauch als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz betrachtet wird. Und wenn das OR versucht, den übertriebenen Peitschengebrauch als unerlaubtes Mittel zu deklarieren, dann hat diese „öffentliche Meinung“ zumindest deutlich an der Tür der Verbandsgerichtsbarkeit angeklopft.

      Man könnte dieses verfahrenen Verfahren natürlich sehr umfassend unter allen Aspekten betrachten, aber ich gestehe, daß mir es dafür an der erforderlichen Zeit mangelt.

      • Theo Epping sagt:

        Ich habe von all dem formellen Kram keine Ahnung,
        darum sage ich es jetzt mal wie der dumme Bauer,
        bzw. dessen naher Verwandter, der ich bin:

        Dem Betreiber dieses ganzen Schlamassels fehlt es völlig
        an der erforderlichen Grundeinstellung “für” einen Sport.
        Und seine juristischen Vertreter haben nicht den kleinsten
        Anlass ihm diese näher zu bringen.

  2. h.schmelz sagt:

    gestern wurde der jockey de vries 5 tage gesperrt. wegen gefährlicher reitweise im derby. das kann sich nur auf eingangs der geraden beziehen. da ist der sieger Weltstar dem dritten Royal Youmzain in die quere gekommen, der in der tat quer stand. 5 tage, ansonsten nix. es ging auch sehr schnell nach dem rennen mit der beratung. merkwürdig.

  3. h.schmelz sagt:

    ansonsten war es dann doch wieder sehr stichig von oben, und weil der wind fehlte, wurde es am ende beschwerlich. was die derby pferde können, ist schwer einzuschätzen, und ich schätze sie nicht anders als die letzten jahrgänge ein. also mittelmaß. ich fand den sieger nicht besonders auffallend, ähnlich seinem bruder, aber gewonnen ist gewonnen, hingegen ich Destino besser fand, mit mehr kaliber und ausdruck, während Royal Youmzain ein büffel ist, der ordentlich schwitzte und einige kilos mehr bewegen muß als die anderen. kann sein, er ist auf 2.000 meter besser aufgehoben. als typ sehr eindrucksvoll. jozef hat viel aus seinem ritt gemacht, immerhin das fünfte geld als belohnung für die kernerarbeit vorne. aber trotz autobahn nur eine sehr mittelmäßige zeit, fast enttäuschend beim dem übersichtlichem feld ohne verkehrsprobleme und der schnellen bahn.

    Schabau hat das auktionsrennen vorher gewonnen und hätte nach meinem eindruck auch im derby geld bekommen. aber wer weiß. auf jeden fall hat das das schöne erlebnis einer sehr emotionalen entourage beschert, lustige leute, die ihren gefühlen lautstark und farbenfroh auch im absattelring ausdruck verliehen. das hat den kaffemann und seinen treuen vasallen aus medingen bestimmt sehr erfreut. bestimmt.

    und die umsätze waren mal wieder enttäuschend, hingegen vielleicht wirklich mehr
    als 10.000 anwesende anwesend waren, wenn auch nur knapp. es gab sogar einen kombinierten und verchomten diner aus america, der als blini und caviar und bubbly tankstelle diente, und einige hochgetönte damen und herren aus gutem hause langten auch etwas verzagt zu, nach einigem zögern. ansonsten hatten sie dithmarscher und bratwurst, die weg gingen wie warme semmel. das reicht eigentlich auch als verpflegung plus wasser. die nette lokalposse, die ich aber erst heute dem spiegel entnahm, betrifft den ewig jungen marketing mann ein eigener sache atti “albert” darboven, der ernsthaft vorhat, seine familie auszuboten, und an deren stelle andreas jacobs zu adoptieren. kein witz. um das unternehmen in geeignete hände zu legen, und damit endlich wieder in hanseatische, nachdem der derzeitige chef ja mehr aus darmstadt kömmt. großes selbstdarstellungskino zur auslotung neuer tiefen der geschmacklosigkeit.

    also, alles zusammen hat es spaß gemacht. und das ist doch die hauptsache, nicht wahr?

  4. h.schmelz sagt:

    der vorfall zwischen Weltstar und Royal Youmzain hätte früher zur diqualifizerung von Weltstar geführt, mit dem ergebnis Destino vor Royal Youmzain und Weltstar. am sonntag hat es zu einer sperre von 5 tagen für de vries geführt und sonst nix. das macht sehr nachdenklich. was darf passieren, ohne daß was passiert? darf man abrupt die spur wechseln und einem gegner vor die füße laufen, der dann quer steht und allen schwung verliert? ich kennne das anders, da durfte man das nicht, und zwar aus guten gründen. das hier ist für besitzer und wetter des behinderten pferdes absolut inakzeptabel. englische verhältnisse hin oder her.

    • Theo Epping sagt:

      Was regen Sie sich auf, wenn es die Betroffenen nicht tun?
      Die Sensation scheint ja wohl allen wichtiger zu sein, nicht wahr!

    • Blücher sagt:

      Ich bin da bei Ihnen. Nach alter Regel wäre der Sieger disqualifiziert worden, aber die Rennordnung wurde den internationalen Gepflogenheiten angepaßt und in England läßt man so etwas auch durchgehen.

      Früher hieß es, …. zu disqualifizieren, wenn der Ausgang des Rennens beeinflußt sein KANN….. Heute heißt es….. wenn das behinderte Pferd gewonnen hätte….. Das ist schon ein Unterschied. Aber wenn man die die Disqualifikation von Sirius von 2 auf 3 in einem Listenrennen in Köln sieht, dann hätte Weltstar auf jeden Fall auf Platz 3 gesetzt werden müssen.

  5. h.schmelz sagt:

    ich rege mich auf, weil ich was vom thema verstehe, und das entsprechend begründe. ansonsten können sie bei herrn wöhler dessen aufregung nachlesen, wenn ihnen das nicht reicht.

    • Theo Epping sagt:

      Endschuldigen Sie h.schmelz, das war rhetorisch gemeint, genau wie mein nachäffen ihres “nicht wahr”, ich finde sowas herrlich: schön hässlich oder komm, geh … Noch mal, Sie haben allen Grund die Entscheidung anzuprangen.

  6. h.schmelz sagt:

    es geht um zwei entscheidende punkte:

    1. um hypothetische kausalverläufe, und 2. um die beweislast.

    was wäre ohne die behinderung geschehen, wäre Royal Youmzain vor Weltstar gewesen? vielleich ja, vielleicht nicht. man kann nur vermuten und indizien heranziehen, nämlich den abstand im ziel, das generelle wissen um die anfälligkeit für solche störungen im vollen galopp, und die spezielle schwere der störung. dabei bietet sich als gradmesser die strafe für herrn de vries an. 5 tage sind kein pappenstiel, und ich denke, diese rennleitung hätte nach dem alten regime auch eine DQ der siegers ausgesprochen haben können.

    nun zur frage der beweislast, und das ist die entscheidende. nunmehr soll der geschädigte beweisen, daß er ohne störung vor dem störer gewesen wäre. das ist genauso schwer, wie der umgekehrte fall, nur ist die beweislast für den hypothetischenkausalverlauf nunmehr umgekehrt worden ist zu lasten des opfers.

    und damit haben wir den knackpunkt der sache. der hypothetische kausalverlauf ist immer ein hypothetischer und war es auch immer in diesen fällen. oder, um es in englisch zu schreiben “on the balance of probalilities” kann man zu diesem oder jenem urteil kommen, gerade auch in diesem speziellen fall. aber die last des zweifels trägt jetzt das opfer. das ist neu, und das macht keinen sinn.

    • Theo Epping sagt:

      Und genau in dem Wort hypothetisch verheddert sich der Geschädigte.
      Die Gegenseite braucht nur zu sagen: “Beweisen sie das!”

      Das ist eine dicke Kröte, die da zu schlucken ist. Oder soll man es auf noch eine negative Derby Nachlese ankommen lassen?
      Die DQ des Siegers macht ja den Geschädigten nicht zum Sieger.
      Es wäre ein Prinzipienfall. Viel Wirbel für kaum Gewinn.

    • Blücher sagt:

      Kompliment!

  7. h.schmelz sagt:

    Die Änderung betrifft die Ziffer 625 der Rennordnung die in Zukunft wie folgt lautet:
    “Ein Pferd ist nach verbotenem Kreuzen oder Behindern (Nr. 490 und Nr. 491 RO) zu disqualifizieren, wenn die Rennleitung davon überzeugt ist, dass das behinderte Pferd ohne die Behinderung vor dem behindernden Pferd eingekommen wäre. In diesen Fällen wird das behindernde Pferd hinter das bzw. die behinderten Pferde gesetzt.
    Wäre das behinderte Pferd auch ohne die Behinderung nicht vor dem behindernden Pferd eingekommen, bleibt der Richterspruch unverändert.
    Wenn ein Reiter eine Behinderung durch eine schuldhafte gefährliche Reitweise verursacht hat, kann ein Pferd vollständig disqualifiziert werden.”

  8. h.schmelz sagt:

    und vor diesem hintergrund hat nun also die rennleitung in hamburg nach sehr kurzer zeit entschieden, daß herr de vries einerseits gefährlich geritten ist und dafür 5 tage gesperrt wurde, aber Royal Youmzain ohne behinderung nicht an Weltstar vorbeigekommen wäre. hellseher at work. natürlich ist die rennleitung nicht für das gesetz verantwortlich, welches sie anwenden soll. aber man fragt sich angesichts der üppigen strafe, wann es jemals bei dieser konstellation zu einer DQ kommen kann. ich schätze, nie. das ist meine überzeugung, wie auch, daß das ein echtes problem werden wird, als präjudiz für zukünftige fälle.

  9. Theo Epping sagt:

    Offenbar ist es gängige Praxis geworden, der geschädigten und oft schwächeren Partei, die Beweislast aufzubürden.
    Perfidestes Beispiel ist das Harz 4 Gesetz. Das wäre ohne die Umkehr der Beweislast
    gar nicht möglich und die sich daraus ergebenden Sanktionen erst recht nicht.

    Justitia wird völlig zu Recht mit Augenbinde dargestellt, sie will gar nicht alles sehen müssen.

  10. h.schmelz sagt:

    das urteil des LG köln liegt nun vor, und soweit sich das gericht mit der rolle der verbandsgerichtsbarkeit beschäftigt, ist das urteil wie bereits im ersten termin erkennbar, vernichtend.

    das bezieht sich insbesonders auf das renngericht, welches meinte, dem oberen renngericht ein nichturteil bescheinigen zu müssen. das kommt nun zurück, und zwar zu recht. sollte also die berufung beim OLG köln nichts bringen, was wahrscheinlich ist, dann kommt der fall wieder zurück zum renngericht, welchem das LG köln bescheinigt hat, keine ahnung vom gerichtswesen der verbandsgerichtsbarkeit zu haben, also kein urteil in der sache gefällt zu haben, sondern über die obere instanz abzulästern. wie soll so ein gericht jemals wieder kredit haben in dieser sache? hinter allem lauert der schale geruch von befangenheit und dämlichkeit. und von wagenburgmentalität, letztlich ausgerückt in der person von herrn vogel, der den prozeß für das dvr führt. eine katastrophale prozeß führung, die ansehen des sports und unser aller geld kostet, soweit wir im dvr organisiert sind.

    • Theo Epping sagt:

      So ist das wohl oft mit diesen Posten und Pöstchen.
      Die versierten Leute sind nicht erwünscht oder dominieren,
      oder haben weder Zeit noch Interesse und die anderen haben es wohl nötig.

  11. Anilin sagt:

    Hier paßt der Fall Vogt vs. Helfenbein vom letzten Sonntag gut hin.
    Weiß jemand, ob und welche Strsfe Frau Vogt noch erhielt?

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