Auf der Informationsveranstaltung des Direktoriums zum Glücksspielstaatsvertrag vom vergangenen Montag wurde die gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Buchmacher Albers hervorgehoben und gelobt.
Am 7. Juni um 11:00 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 20 K 1357/10 eine Klage von Buchmacher Albers entgegen die Stadt Hamburg verhandelt. Buchmacher Albers klagt gegen die Stadt Hamburg als Aufsichtsbehörde, die eine Vermittlung von Lotto-Annahmestellen in den Totalisator genehmigt hat.
Wichtig: Entgegen der Überschrift ist die Verhandlung nicht am 6. sondern am 7. Juni vor dem Verwaltungsgericht in HH
Als Betroffene ist der Hamburger Renn Club und das Hamburger Trabzentrum zum Termin geladen.
Man muß sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen. Der Buchmacher, der vom Direktorium für seine partnerschaftliche Zusammenarbeit gelobt wird, klagt gegen die Vermittlung von Pferde-Wetten in den Totalisator. Eine Ausweitung der Weltannahmestellen außerhalb der Buchmacherszene wäre ein echter Gewinn für den Galopprennsport und genau das ist einem so genannten Partner des Rennsports natürlich ein Dorn im Auge. Das derzeit bestehende Quasimonopol der Buchmacher zur Annahme von Außenwetten könnte damit mittelfristig aufgebrochen werden.
Man soll sich nicht zu viele Hoffnungen machen, die Struktur und die Einrichtung der Lottoläden ist nicht unbedingt geeignet, große Wetten in den Toto zu vermitteln. Sonntags haben Lottobuden geschlossen. Allerdings sind Pferdewetten über Lotto geeignet, neue Wetter für das Produkt Pferderennen zu interessieren.
Erschwert wird die Pferdewette über die Hamburger Lottoannahmestellen vor allem dadurch, daß das neue Ausweisverfahren hier schon angewendet wird. Man muß sich erst registrieren, damit man auf Pferderennen wetten darf. Genau dieses Verfahren wird als Hauptursache für den enormen Einbruch bei der Oddset werde verantwortlich gemacht.
Das alles tut den rechtlichen und sachlichen Zusammenhänge aber keinen Abbruch. Buchmacher Albers scheut weder Mittel noch Wege, das bestehende Quasimonopol der Buchmacher aufrechtzuerhalten.
Interessant ist auch der Rechtsbeistand des Klägers in diesem Verfahren. Die Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs aus Bonn vertritt seine Interessen. Der Kanzlei gehört auch Dr. Ronald Reichert an, der derzeit das Direktorium in Sachen Glücksspielstaatsvertrag berät. Eigentlich ein klassischer Fall von Interessenkollision, daß nämlich eine Kanzlei einen Mandanten berät und in einem anderen Fall Vertreter einer Partei ist, die indirekt gegen dieses Beratungsmandat eine Klage betreibt.
Interessant auch die berufliche Vita von Dr. Reichert. Seine Publikationen, soweit sie die Sportwetten betreffen, werden vornehmlich auf der Webseite isa-guide.de veröffentlicht. Betrieben wird isa-guide.de von Journalisten, die sehr offensichtlich die Interessen Sportwetten Anbieter betreiben. Honi soit qui mal y pense….
Es ist schon interessant, was man mit einigen wenigen Recherchen alles über die “Freunde” des Galoppsports findet.
Und wer am 6. Juni noch nichts besseres vorhat, sollte einfach um 11:00 Uhr zum Verwaltungsgericht Hamburg fahren und sich dieses Schauspiel einmal “live” ansehen.
Dankeschön an den Bitburger aus Amelies Galopper-Forum, der mich auf die Fährte gebracht und mir wichtige Informationen zur Verfügung gestellt hat.



