7. Juni 2011

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in der Sache Buchmacher Albers gegen die Stadt Hamburg in der Sitzung am 7. Juni kein Urteil verkündet.

Buchmacher Albers hat eine Frist bekommen, um noch einmal die Zuständigkeit des Gerichts darzulegen. Derzeit sieht das Verwaltungsgericht seine Zuständigkeit als noch nicht gegeben an.

Das Gericht hat dabei klar ausgedrückt, daß sich ein Unterlassungsanspruch gegen Lotto Hamburg keinesfalls aus dem RWLG ergibt. Das RWLG ist zum Schutz des Wetters und nicht des Buchmachers.  Diesen Konkurrenz-Schutz wollte Buchmacher Albers reklamieren.

Im Tenor klingt es jedenfalls so, daß das VWG der Klage nicht stattgeben wird. Und das ist auch gut so!

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3 Antworten auf 7. Juni 2011

  1. Rühl sagt:

    Leider ist eine faires Miteinander – Rennvereine und Buchmacher – für die Rennvereine negativ ausgegangen. Das Internet mit den findigen Parasiten hat einen weiteren Anteil daran. Es wird Zeit , dass man dies im Galoppsport erkennt.
    Racebets ist bestimmt nicht die Lösung. Auch Baden Baden zeigt, dass ohne die Umsätze, welche die PMU beigetragen hat, keine Umsatzsteigerung am Toto zu verzeichnen ist.Galopp Online redet die Tatsachen schön! So wird die Frühjahrsaktion der BBAG als “akzeptabel” bezeichnet. Also, wenn 112 Pferde im Katalog aufgeführt sind, ,davon wurden 25 zurückgezogen,26 zurückgekauft,17 nicht verkauft,. es waren genau 44 Pferde die verkauft wurden.
    19 Pferde wurden unter 5.000.-€ 11 Pferde unter 10.000€ 10 Pferde unter 20 .000€
    und nur 4 Pferde konnten zu einem vernünftigen Preis der zw.20.000.-€ und 30.000€
    lag, verkauft werden. Ist das akzeptabel ? Es wir deutlich, dass sich hier eine
    Struktur gebildet hat, die nicht dem Galoppsport/Rennvereinen hilft sonder anderen Interessen dient.

  2. Timm sagt:

    Das like Button Plugin waere bestimmt hilfreich. Oder habe ich es uebersehen?

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