LG Frankfurt urteilt zugunsten der Stadt im Rennbahnstreit

Die letzten Meldungen aus Frankfurt passen so gar nicht in die friedliche, freudig erwartende Adventszeit.

Erst räumt der Golfclub auf der Rennbahn das Feld. Das war zwar angekündigt, denn die Stadt zahlt dem Betreiber eine Entschädigung für den Verzicht auf die Rechte aus dem Pachtvertrag von rund 2,5 Mio Euro, aber die Tatsache als solches schmerzt doch sehr. War doch der Golfclub der ideale Geschäftspartner des Galopp-Sports. Außen Pferderennen, innen Golf, dazu Synergie-Effekte bei den Besuchern. Durch den Golfclub war die Rennbahn auch offen für das Publikum.  Und Dr. Weiland scheint mir ein überaus seriöser und zuverlässiger Geschäftspartner, der dazu auch Reiter ist und mit dem man sicher gut zusammen arbeiten kann.

An dieser Stelle sollte noch einmal erinnert werden, was sich die Stadt Frankfurt die Räumung des Geländes inzwischen hat Kosten lassen

Manfred Hellwig, Gesellschafteranteil 2,0 Mio
Manfred Hellwig, Ersatz für Investitionen 3,0 Mio
Golfakademie für vorzeitige Beendigung des Mietvertrages 2,5 Mio

Das sind rund 7,5 Mio Euro. Dazu kommt noch der weitgehende Pachtverzicht gegenüber dem Golfclub von rund 300.000 EUR für das Jahr 2016. Da das Grundstück nach derzeitiger Lage nicht zum 1. Januar 2017 übergeben werden kann, muß theoretisch die Vertragsstrafe mit dem DFB in Höhe von 900.000 Euro hinzu gerechnet werden. Das macht dann gute 8,5 Mio an Kosten für die Stadt. Demgegenüber steht ein Erlös aus dem Erbpachtvertrag von 6,3 Mio Euro, macht einen Verlust bei Vertragsabschluß von reichlich 2 Mio EUR.

2.000.000 Euro Verlust für die Stadt, damit der DFB ein Filet-Grundstück zum Spottpreis in den Hals geworfen bekommt. Das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Und jetzt stellt die Staatsanwaltschaft Frankfurt fest, daß sie einen Untreue-Tatbestand der handelnden Personen bei der Stadt, also bei Bürgermeister Olaf Cunitz und Dezernent Markus Frank nicht feststellen kann. Wir “verkaufen” ein Grundstück an den reichsten Sportverband der Welt, machen dabei 2 Mio Miese und die Staatsanwaltschaft kann nichts von Untreue finden? Und es geht ja nicht um ein Grundstück allein für den Sport. Der DFB will mit Mann und Maus und Wagen dorthin umziehen und sämtliche Wirtschaftsbetriebe des DFB würden dann auf der Rennbahn residieren. Wirtschaftsbetriebe, dies jedes Jahr Millionen-Gewinne erwirtschaften und mit Gemeinnützigkeit soviel gemein haben, wie ein Sumo-Ringer mit einem Leichtgewichtsjockey. Hat man da ganz intensiv weg geguckt, damit man wirklich nichts sehen konnte? Oder war man einfach zu bequem, wirkliche Untersuchungen anzustellen?

Es fällt schon schwer, bei solchen Entscheidungen nicht jeden Glauben an eine funktionierende Justiz in Deutschland zu verlieren.  Sicher, Gerechtigkeit gibt es nur im Himmel, auf Erden wird nur Recht gesprochen, aber es wäre doch schön, wenn das gesprochene Recht wenigstens den Hauch von Gerechtigkeit vermitteln würde.

Gegen die Einstellung des Verfahrens hat der Rennklub direkt Beschwerde eingelegt und das ist auch gut so!

Dann hat das LG Frankfurt am 16. Dezember festgestellt, das der Räumungsklage der Stadt gegen den Rennverein stattzugeben ist. Das Urteil wurde ohne Verhandlung und ohne Beweisaufnahme verkündet, die vom Rennverein benannten Zeugen wurden nicht vernommen. Grundsätzlich ist ein Gericht natürlich frei und an keine Weisung gebunden, wenn es ein Urteil spricht. Ein Amtsrichter vom Dorf kann bei seiner Urteilsfindung die BGH-Rechtsprechung vollständig ignorieren, wenn er eine andere Auffassung vertritt.
Es mutet aber schon sonderbar an, wenn bei einem Prozeß, der nicht nur in Frankfurt von der Presse öffentlich begleitet wird, derart verfahren wird. Dazu das Urteil für sofort vollstreckbar zu erklären, ist die zweite Petitesse dieses Urteils. Das würde bedeuten, daß die Stadt kurzfristig mit dem Abbruch der Tribüne beginnen könnte.

Dagegen hat der Rennverein natürlich richtigerweise sofort Vollstreckungsschutz beantragt und  die Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Ob das schon geschehen ist, ob das Urteil überhaupt schon zugestellt ist, ist eine Frage, die ich derzeit nicht beantworten kann.

Nach Geschäftsverteilungsplan beim OLG in Frankfurt wird die Sache dann vor dem Senat neu verhandelt, der auch schon das Urteil im Verfahren um die einstweilige Anordnung vom 2. September 2016 gesprochen hat.

Darin hat das OLG nicht nur das Urteil des LG kassiert, sondern die Rechte des Rennvereins sehr umfassend dargelegt. Der RV ist der eigentliche Besitzer des Grundstücks und nicht bloß ein Dienstleister zur Veranstaltung von Pferderennen.
Salopp gesagt war es eine volle Klatsche für die Stadt und den Leiter des Liegenschaftsamtes Gangel.

Hier noch einmal der Link auf den Artikel in der Frankfurter Rundschau. Es ist wirklich lesenswert.

Frankfurter Rundschau zum OLG-Urteil vom 2. September

Und ergänzend sei dazu noch angemerkt, daß der Vortrag der Kommune hohl klingt oder besser gesagt eine Frechheit ist, wenn sie feststellt, daß der Rennverein keine Rennen veranstaltet. Dies geschieht nicht vor dem Hintergrund der mangelnden wirtschaftlichen Potenz des Rennvereins, sondern ist einzig der Tatsache geschuldet, daß der zuständige Amtsleiter Markus Frank dem Rennverein die Genehmigung zur Durchführung von Rennen verweigert. Das wird in dem Artikel leider nicht erwähnt. Alles klar?
Markus Frank, der viel Macht in der Frankfurter Stadtverwaltung auf sich vereint hat, verweigert dem Rennverein jede geschäftliche Aktivität und die Anwälte der Stadt verdrehen die Tatsachen und behaupten, der RV könne keine Rennen veranstalten.

Vor dem Hintergrund, daß das Urteil des LG vor einem OLG-Senat neu verhandelt wird, der schon einmal im Sinne des Rennsports Recht gesprochen hat, kann man eigentlich beschauliche  Weihnachtsfeiertage genießen – aber man weiß nie, was da noch kommen kann.

Daß der Rennverein wegen seines jüdischen Präsidenten von der NS-Diktatur auch schon enteignet wurde und das es in dem Fall Rennbahn noch viele andere Sonderbarkeiten gibt, sei nur am Rande noch erwähnt, damit es nicht ganz in Vergessenheit gerät.

Und am Ende – einer könnte noch immer die Reißleine ziehen und den DFB mit einer Unterschrift in die Wüste schicken. Angekündigt hat er es ja schon auf der Presseveranstaltung 2015. Das hatte damals viel Wirbel ausgelöst, aber am Ende hat ihn doch der Mut verlassen und er hat die Vertrags-Kündigung nicht unterschrieben.

Vielleicht besinnt er sich über Weihnachten eines besseren – und schickt Magistrat und DFB dahin, wo sie hin gehören: In die Wüste ;-)

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2 Antworten auf LG Frankfurt urteilt zugunsten der Stadt im Rennbahnstreit

  1. h.schmelz sagt:

    ihr engagement in ehren, aber solange ich den fall ffm beobachte, sind das alles sehr sehr fragwürdige vereine, die diese bahn bespielt haben. ränkespiele und possen ohne ende, einschließich des famosen herrn helwig, mit bahnvorbot und schloßwechsel und wasserabsperren und anderem schabernack. einer schlimmer als der nächste. als kommune wäre ich auch sagen wir mal sauer mit solchen pächtern.

    • Eva Maria Limmer sagt:

      h.schmelz,ihr kleingedrucktes in allen ehren,aber..

      Thema:
      ALTE MÄNNER UND IHR SCHABERNACK.

      Bei so viel Offenkundigkeit gibt es keine “Fragwürdigkeiten”.

      An den Taten sollt ihr sie erkennen!

      Und die sind ja selbst für Halbblinde noch zu erkennen.

      Denn man kann den Tätern des “R-sports” wirklich nicht vorwerfen, daß sie hier irgendetwas vertuschen wollen bzw. -können.

      Dazu müßte man ja auch erst mal erkennen KÖNNEN !

      Hier genügt im Prinzip für einen durchschnittlich sinnesbegabten Menschen ein einziger Blick auf den sog.Zieleinlauf mit um sich prügelnden Klammeraffen, dem “Siegbild” mit halbtotem Pferdekopf an dessen Metallbremse auf Zunge und Zahnfleisch einer oder mehrere irrsinnig grinsende Einfaltspinsel (eindeutig nicht- vollblütiger Abstammung) hängen- und-als satirische Ergänzung-ein Originalinterview mit einer der Merkwürdigkeiten und Tollitäten des “Spochts” z.B. einem Prinzen Auersp., einer unzweifelhaft komischen Hochbegabung, die nicht nur optisch, sondern auch inhaltlich aber vor allem -akustisch-die meisten unserer akomischen TV-Satiristen vor Neid erblassen lassen müßte.

      Da kann man nur wünschen: Bleiben Sie sich treu und: Weiter so!

      P.S. Ein famoser Herr Hellwig:

      Hier wollte wohl einer das Ruder des sinkenden Schiffes noch einmal herumreißén-vermutlich vergebliche Rettungsmühe, die hier entsprechend verhöhnt werden soll in hschmelzen kleinchiffrierter wortneuschöpferischer Scharfsinnigkeit,nämlich:

      “einschließich des famosen herrn helwig, mit bahnvorbot und schloßwechsel und wasserabsperren und anderem schabernack.”

      Toller Beitrag!

      TOLL! Die kürzeste Definition zu: G-spocht.

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