Der nachfolgende Text wurde von Herrn Dr. Göhner (Ex-MdB) als Leserbrief an die Sportwelt geschickt und dort nicht veröffentlicht. In einem heute geführten Telefongespräch versicherte Herr Dr. Göhner, daß alle genannten Punkte belastbar sind. Deswegen habe ich mich entschlossen, den Leserbrief hier zu veröffentlichen.
Das Verhältnis von Buchmachern und Rennsport ist ja nicht erst seit gestern ein vieldiskutiertes Problem. Der Eindruck, daß das DVR in gewisser Form “schützend” die Hand über die Buchmacher hält, drängt sich vielfach auf.
Herr Dr. Göhner thematisiert dies in dem Leserbrief sehr deutlich und dem Leser stellt sich irgendwann einmal die Frage, wie es denn mit dem Sport noch aufwärts gehen soll, wenn von der Zentrale eine derart diffuse Geschäftspolitik betrieben wird.
Leserbrief: Fast könnte man bei dem Artikel “DVR Präsident schlägt Alarm” in der Sportwelt vom 1. April an einen April-Scherz denken – denn mit den Fakten zum Staatsvertrag hat diese grobe Falschinformationen des DVR wenig zu tun:
1. Nach dem Entwurf des Staatsvertrages, Stand 29.3., auf den das DVR sich bezieht, fällt das alte Rennwett- und Lotteriegesetz keineswegs unter denTisch. Das Gegenteil ist richtig: Nach diesem Entwurf bleibt das alte Bundesgesetz bestehen und insbesondere die Rückerstattung der Rennwettsteuer an den Rennsport unverändert!
2. Der Entwurf geht davon aus, dass der Bund lediglich das Gesetz um eine Õffnungsklausel erweitert, damit ergänzende Regelungen im Staatsvertrag getroffen werden können. Das ist aus Sicht der Länder notwendig, um die Auslandsschlupflöcher der Buchmacher zu schliessen. Das ist offensichtlich aber genau der Punkt, der die Herren Zellmann, Tiedtke, Woeste und Ostermann stört: Die Buchmacher werden durch den Staatsvertrag eingeschränkt, weil die Wettvermittlung und das online- und Internetwetten nach Malta, Gibraltar oder sonstwo ins steuerbegünstigte Ausland verboten wird.
3. Der Entwurf sieht ein Internetverbot vor – aber nicht für Pferdewetten! Es ist eine Spielererfassung vorgesehen – aber nicht für Pferdewetten!
4. Bis heute will kein Ministerpräsident, kein Minister die Aufhebung des RWLG, keiner will die Rückerstattung gefährden. Das haben mir mehrere Ministerpräsidenten, die zuständige Bundesministerin und Ihr Staatssekretär sowie die beteiligten Staatsminister übereinstimmend in persönlichen Gesprächen bestätigt. Die Sorge, es könnte ungewollt die Rückerstattung aus EU-rechtlichen Gründen gefährdet werden, findet in dem Entwurf keinerlei Anhaltspunkt.
5. Allerdings sind mE weitere Änderungen an dem Entwurf zugunsten des Rennsports noch notwendig, zB im Hinblick auf Werbung und die Vermittlung in den ausländischen Toto. Statt sich um diese konkreten Fragen zu kümmern, meldet sich die DVR-Spitze mit einer solchen Fehlinformation und Polemik aus der seriösen Beratung der Politik ab.
6. Das DVR hat sich mit der Position, die Auslandsbuchmacher zu schützen, weil diese als Vertriebspartner des Sports unverzichtbar seien, kräftig “vergaloppiert” und “verzockt”. Das ist der untaugliche Versuch des DVR, den steuerbegünstigten Wettbewerber (zulasten des Totalisators und der Rennvereine!) zu schützen. Das macht die Politik nicht mit. Und wer dafür eintritt, die Umgehung des deutschen Rechtes und der Steuer zu erhalten, um sich selbst an dieser Umgehung zu beteiligen, ist für die Politik -vorsichtig formuliert – kein seriöser Ratgeber für die Gestaltung des künftigen Rechtes.
7. Die Erklärung des DVR schadet dem Galopprennsport massiv. Statt die Chancen für den Totalisator zu gestalten und die steuerbegünstigten Auslandsbuchmacher zu bekämpfen, vertritt der DVR deren Interessen. Und die Verbreitung der Falschinformationen hat nebenbei auch aktuell geschäftsschädigende Sofortwirkungen. Auf die wichtige Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch, 6.4., wird diese Erklärung sich ebenfalls negativ auswirken: Was sollen die Verantwortlichen davon halten, wenn so mit Falschinformationen agiert wird?
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Göhner
Gestüt Elsetal
Es wird Zeit, dass sich der Galoppsport in Deutschland von seiner Spitze trennt.
Wie kann ein Unternehmen funktionieren, wenn das Management alles unternimmt, damit der Wettumsatz, der den Rennvereinen gehört, nicht bei diesen verbucht werden kann. Ich hatte schon vor Jahren den Verdacht, dass man lieber den Parasiten
hilft als den Rennvereinen.
Die Rennvereine sollten ihre Abstimmungen direkt mit der jeweiligen Landesregierung vornehmen, damit die Gelder wieder zu den Vereinen kommen und nicht in Matar oder Gibraltar landen.
Schade, dass die Sportwelt so einseitig orientiert ist.
Sehr geehrter Herr Dr. Göhner,
wenn es sich wirklich so verhält, wie Sie es in Ihrem Leserbrief beschreiben, dann verstehe ich die Galoppwelt nicht mehr. Was soll denn mit dieser Fehlinformation wirklich bezweckt werden? Diese hochbezhalten Herren können doch nicht wirklich alle blind sein?
Am meisten würde mich aber auch interessieren, warum der Leserbrief in der Sportwelt nicht veröffentlich wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Herzog
Hallo Gisela,
der Verantwortliche für den Inhalt der Sportwelt (und für Galopp-online.de) ist derselbe wie der Inhaber von Racebets.com, wo sich German Racing mit 49% eingekauft hat. Und Racebets.com sitzt auf Malta. Der Name des Betreffenden ist jedem im Galopprennsport bekannt, das kann man auch Googlen bei den einzelnen Seiten. Liebe Grüße Birgit Heuser
Hallo Birgit,
jetzt bin ich aber platt, wer hier alles mitliest.
Die Beteiligung bei Racebets beträgt aber nur 40%
Grüße
Norbert
Wer hat recht? Dr. Göhner, der sagt, daß das Rennwettgesetz weiter gelten wird oder die Führung des DVR, die anderes behauptet. Einerseits sollte man meinen, daß das DVR weiß, was es veröffentlicht. Andererseits ist Dr. Göhner kein Quatschkopp und weiß auch, was er schreibt.
Das DVR täte gut daran, wenn es die Textstellen aus dem Staatsvertrag im Original veröffentlichen würde und den aktuellen Referentenentwurf für jedermann zum Nachlesen per Link verfügbar macht.
Diese Stille aus Köln stimmt bedenklich und wenn Dr. Göhner recht haben sollte, dann sollen sich die Kölner mal erklären. Und zwar deutlich.
Nun ist klar,die 16,2/3 % bleiben ,also hat Herr Dr. Göhner recht.
Herr Woest sieht nun seine Fälle davon schwimmen, denn race bet und andere
Trittbrettfahrer müssen nun viel Geld in die Hand nehmen um eine Lizenz zu bekommen.
Für die Rennvereine ist diese Regelung kein Nachteil, für manche Spukulanten
schon.